DOC-PPWR-001
Die Erklärung umfasst die Faltkartonagen mit den IDs 200, 201, 203 und 412.
Die europäische Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) schafft mit der Verordnung (EU) 2025/40 einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle innerhalb der Europäischen Union. Ziel der Verpackungsverordnung PPWR ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Je nachdem, wie Unternehmen Verpackungen beziehen, verwenden oder in Verkehr bringen, können sich daraus eigene gesetzliche Pflichten ergeben.
Die Erklärung umfasst die Faltkartonagen mit den IDs 200, 201, 203 und 412.
Die Erklärung umfasst die verwendeten Faltkartonagen mit den IDs 901 und 940.
Die Konformitätserklärung bezieht sich auf einwellige Kartons im Format 200 x 200 x 200 mm.
Erfasst sind einwellige Kartons mit den Abmessungen 300 x 300 x 300 mm.
Bestätigt wird die Konformität des verwendeten Klebebands gem. REACH und RoHS.
Das Dokument enthält die Angaben zu den von uns eingesetzten Luftpolsterfolien.
Aufgeführt sind die verwendeten Luftpolsterfolien - 150 x 0,10 mm / 250 m.
Die Erklärung bezieht sich auf das von uns eingesetzte Schrenzpapier als Füllmaterial.