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Zuletzt aktualisiert am 13. Oktober 2025 von Selin Alica

Ein Messeauftritt ist für viele Unternehmen ein wichtiger Wachstumstreiber – aber auch eine erhebliche Investition. Standmiete, Ausstattung und Personal summieren sich schnell zu hohen Kosten. Gut zu wissen: Bund und Länder unterstützen Messebeteiligungen mit attraktiven Förderprogrammen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Zuschüsse es gibt, wer förderberechtigt ist und wie Sie Fördermittel gezielt beantragen, um Ihre Messekosten deutlich zu senken.

Messeförderung in Deutschland – Fördermittel gezielt nutzen und beantragen

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit gewinnen öffentliche Förderprogramme für Messeauftritte zunehmend an Bedeutung. Für viele Unternehmen sind Messen nach wie vor ein zentrales Instrument, um Produkte zu präsentieren, Neukunden zu gewinnen und bestehende Geschäftsbeziehungen zu festigen.

Um insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen die Teilnahme an Messen zu erleichtern, stellt der Bund finanzielle Zuschüsse und Vergünstigungen zur Verfügung. Diese können sowohl für nationale Fachmessen als auch für internationale Messeauftritte beantragt werden. Die Förderungen decken in der Regel Anteile an der Standmiete, dem Standbau sowie an organisatorischen Nebenkosten ab.

Allerdings unterscheiden sich die Programme je nach Veranstaltungsart und Zielgruppe. Daher lohnt sich ein genauer Blick auf die verschiedenen Messeförderungen in Deutschland und ihre jeweiligen Voraussetzungen.

Förderung durch den Bund – Auswahl der richtigen Messe ist entscheidend

Die wichtigste Grundlage für bundesweite Messeförderungen bilden die Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Das Ministerium unterstützt insbesondere Teilnahmen an Leitmessen in Deutschland, bei denen eine hohe internationale Besucher- und Ausstellerquote besteht.

Damit eine Messebeteiligung förderfähig ist, sollten folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Die Messe weist einen hohen Anteil internationaler Fachbesucher und Aussteller auf.

  • Der Veranstalter verfügt über eine FKM-Zertifizierung (Gesellschaft zur freiwilligen Kontrolle von Messe- und Ausstellungszahlen).

  • Das Unternehmen kann seinen Förderbedarf im Sinne der Förderrichtlinie belegen.

  • Die beantragte Summe liegt innerhalb der festgelegten Förderobergrenzen.

Sind diese Bedingungen erfüllt, verbessern sich die Chancen auf eine finanzielle Unterstützung durch den Bund erheblich.

Umfang und Höhe der Förderung

Gefördert werden in der Regel folgende Kostenpositionen:

  • Standmiete und Standbaukosten innerhalb eines Gemeinschaftsstandes

  • Design- und Gestaltungsleistungen für den Messestand

  • Mietkosten für Präsentationen oder Fachveranstaltungen während der Messe

  • Verpflegungskosten für Fachbesucher am Stand

Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der bisherigen Messebeteiligungen:

  • 60 % Zuschuss bei den ersten beiden Messeauftritten (Eigenanteil: 40 %)

  • 50 % Zuschuss ab der dritten Teilnahme (Eigenanteil: 50 %)

  • Förderung für maximal drei Teilnahmen an derselben Messe

  • Höchstbetrag: 7.500 € pro Messe und Aussteller

Vorgehen bei der Beantragung von Fördermitteln

  1. Messe auswählen:
    Entscheiden Sie zunächst, welche Veranstaltung für Ihre Zielgruppe und Branche am besten geeignet ist.

  2. Förderkriterien prüfen:
    Überprüfen Sie, ob die Messe die genannten Voraussetzungen des BMWK erfüllt.

  3. Antrag einreichen:
    Der Förderantrag wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt und dort geprüft.

  4. Entscheidung abwarten:
    Nach der Prüfung erfolgt eine schriftliche Zu- oder Absage.

  5. Alternativen prüfen:
    Sollte die gewünschte Messe nicht förderfähig sein, gibt es alternative Programme – etwa die Förderung junger innovativer Unternehmen.

Förderung für junge, innovative Unternehmen

Das BMWK unterstützt gezielt Start-ups und kleine Technologieunternehmen, die innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen präsentieren.
Förderfähig sind Betriebe, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland

  • Nachweislich neue oder wesentlich verbesserte Produkte oder Verfahren

  • Zugehörigkeit zu Industrie, Handwerk oder technischen Dienstleistungen

  • Unternehmen nach EU-Definition: unter 50 Mitarbeitende, Umsatz oder Bilanzsumme unter 10 Mio. €, weniger als zehn Jahre alt

Ziel ist es, junge Unternehmen bei der Markteinführung ihrer Innovationen zu unterstützen und deren Wettbewerbsfähigkeit auf nationalen und internationalen Leitmessen zu stärken.

Auslandsmesseprogramm des Bundes

Ergänzend zum Inlandsprogramm bietet der Bund über das Auslandsmesseprogramm (AMP) eine Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, die auf internationalen Fachmessen im Ausland ausstellen möchten.

Unter der Dachmarke „made in Germany“ können sich deutsche Aussteller an Gemeinschaftsständen präsentieren und von subventionierten Standkosten profitieren.
Ziel ist die Förderung des Exports deutscher Produkte und Dienstleistungen sowie die Stärkung des internationalen Netzwerks deutscher Unternehmen.

Förderberechtigt sind:

  • Kleine Unternehmen gemäß EU-Definition (unter 50 Mitarbeitende, Umsatz/Bilanzsumme ≤ 10 Mio. €, jünger als 10 Jahre)

  • Mittelständische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden (außer Großhandel)

  • Mitglieder von Branchenverbänden wie BVMW, BGA oder VDMA

Vor der Antragstellung sollte geprüft werden, ob im jeweiligen Zielland ein ausreichendes Marktpotenzial für das Produkt besteht.
Die förderfähigen Kosten umfassen in der Regel Standmiete, Gestaltung, Fachbesucherprogramme und Verpflegungskosten während der Messe.

Eine aktuelle Übersicht aller förderfähigen Auslandsmessen veröffentlicht die AUMA (Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V.) jährlich in Zusammenarbeit mit dem BMWK.

Unterstützung bei der Antragstellung bieten unter anderem die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK) sowie die Förderbanken der Länder. Auch spezialisierte Beratungsagenturen helfen bei der Erstellung vollständiger Antragsunterlagen.

Fazit

Eine gezielte Messeförderung kann die finanziellen Hürden einer Teilnahme erheblich senken und den Zugang zu neuen Märkten erleichtern.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen lohnt sich die Prüfung der BMWK- und BAFA-Programme, um Investitionen zu reduzieren und den Markteintritt zu beschleunigen.

Wer Fördervoraussetzungen und Fristen frühzeitig beachtet, kann staatliche Zuschüsse optimal nutzen und seine Messebeteiligung wirtschaftlich nachhaltig gestalten.

Selin ist offiziell seit 2024 Teil des Teams von Displayhersteller.de und bringt frischen Wind sowie ein feines Gespür für Inhalte mit. Als Mediengestalterin mit Schwerpunkt Content Management sorgt sie dafür, dass alle Informationen rund um unsere Produkte strukturiert, ansprechend und informativ aufbereitet sind. Messe-DNA hat sie quasi im Blut – aufgewachsen in einem familiengeführten Messebauunternehmen, kennt sie die Branche von Grund auf. Ihre Mischung aus Textsicherheit und Messeerfahrung macht sie zu einer wertvollen Stimme im Ratgeber von Displayhersteller.de.