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Die Verpackungsverordnung - PPWR

Die europäische Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) schafft mit der Verordnung (EU) 2025/40 einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle innerhalb der Europäischen Union. Ziel der Verpackungsverordnung PPWR ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Je nachdem, wie Unternehmen Verpackungen beziehen, verwenden oder in Verkehr bringen, können sich daraus eigene gesetzliche Pflichten ergeben.


Was bedeutet die Verpackungsverordnung (PPWR) für Unternehmen?

Je nachdem, wie Sie Verpackungen beziehen, kennzeichnen, verwenden oder in Verkehr bringen, können sich aus der PPWR eigene gesetzliche Pflichten ergeben. Dies betrifft beispielsweise Unternehmen, die Verpackungen unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke herstellen lassen oder Verpackungen beziehungsweise verpackte Produkte erstmals in einem EU-Mitgliedstaat bereitstellen. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Verpackungsverordnung (PPWR) und darüber, welche Aspekte beim Bezug und bei der weiteren Verwendung unserer Produkte und Verpackungslösungen zu beachten sind.

Unsere Verpackungsmaterialien im Überblick